…. Coaching auch eine steuerliche Variante?

.. …Coaching auch eine steuerliche Variante?

In den letzten Wochen habe ich mich lange mit dem Thema, wie mach ich Coaching  für meine Kunden attraktiver beschäftigt und stellte fest, es ist ganz einfach..

Immer wieder sind auch die Kosten in kleinen und mittelständischen Unternehmen oder auch bei Privatpersonen ein großes Thema, dem möchte ich mich nicht verwehren, nun stellt sich die Frage, bzw.  oftmals, kommt die Frage, wenn ich ein Coaching nehme, dann ich kann ggf. nicht auf den Kurztrip nach London oder Paris.

Man sollte die Kosten für Coaching nicht unterschätzen, trotz allem ist es für alle ein wichtiges Instrument , um sich persönlich weiter zu entwickeln, und damit profitiert nicht nur Ihr Umfeld sondern auch Ihre Kollegen oder der Vorgesetzte.

Aus Sicht der Arbeitgeber oder auch Führungskräfte werden die Stärken Ihres Mitarbeiter herausgearbeitet, aber auch die Schwächen werden sichtbar, damit kann man aber den Mitarbeiter gezielter weiterentwickeln und für den Mitarbeiter selber ist das auch eine persönliche Weiterentwicklung. Die soziale Kompetenz wächst und das wiederum wirkt sich auch positiv auf die Unternehmenskultur aus und damit ist der Mitarbeiter für das Unternehmen produktiver.

Wenn man das nun aus Sicht einer Privatperson betrachtet, ist es für die Selbstreflektion eines  Einzelnen sehr wichtig, dazu kommt die persönliche Weiterentwicklung und glauben Sie mir, ihr Umfeld bemerkt eine Veränderung, und  dass Sie im Coaching sind, was immer sehr positiv aufgenommen wird.

Aber eigentlich wollte ich euch über die steuerlichen Vorteile heute im Blog informieren.

Ein Unternehmer kann seine Ausgaben für Business Coaching voll in den Betriebsausgaben geltend machen und die 19 % sind dazu noch abzugsfähig. Für einen Mitarbeiter ist die Planung mit dem Vorgesetzten für ein Coaching auch attraktiv, da kann der Vorgesetzte zum Beispiel als Incentive für seinen Mitarbeiter statt einer Gehaltserhöhung einplanen oder auch ein ‚wahlloses Seminar‘, beim Coaching ist das Geld besser angelegt, da wie oben beschrieben mehrere Seiten davon profitieren.

Als Privatperson war bisher unattraktiv, mit der Änderung, dass es als berufliche Weiterbildung anerkannt ist, sind die Kosten in der Einkommensteuer auch als Werbekosten ansetzbar.

Als was hält sie davon ab, Coaching zu nutzen, beginnen Sie mit Ihrer Weiterentwicklung noch heute, kontaktieren Sie uns, wir planen gemeinsam Ihre Weiterbildung. Nutzen Sie den wertvollen Faktor Zeit für sich.

Kontaktieren Sie mich unter:  y.berndt-breuer@t-online.de

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